Häufige Fragen
Was Sie vor einer Anfrage wissen möchten.
Kurz beantwortet, ohne wichtige Grenzen zu verstecken. Wenn ein Thema mehr Einordnung braucht, finden Sie direkt die passende Vertiefung.
Passt die Zusammenarbeit zu mir?
Für wen die persönliche Zusammenarbeit gedacht ist und wie flexibel der Umfang bleibt.
Muss meine Buchhaltung schon ordentlich sein, bevor ich mich melde?
Nein. Für den ersten Kontakt reicht eine kurze Beschreibung Ihrer Situation. Was bereits vorhanden ist, was fehlt und wie die Übergabe am einfachsten wird, klären wir anschliessend gemeinsam.
Situation kurz schildernKann ich nur einen Teil der Buchhaltung abgeben?
Ja. Je nach Betrieb kann eine vollständige Übergabe sinnvoll sein oder eine Aufteilung, bei der bestimmte Aufgaben intern bleiben. Entscheidend ist, dass Zuständigkeiten und Übergaben klar geregelt sind.
Modelle vergleichenFür welche Unternehmen arbeiten Sie?
Ich arbeite für kleinere und mittlere Unternehmen in der Schweiz, besonders für inhabergeführte Betriebe, die ihre Buchhaltung und Administration nicht nebenbei erledigen möchten.
Wie läuft die Übergabe?
Was für den Start gebraucht wird und wie Unterlagen im Alltag ankommen können.
Arbeiten Sie nur in Brugg und im Aargau?
Nein. Mein Büro ist in Brugg, und ich arbeite mit Unternehmen in der ganzen Schweiz. Vieles lässt sich digital erledigen; die passende Form der Zusammenarbeit klären wir persönlich.
Buchhaltung im AargauWie kann ich meine Belege übergeben?
Die Übergabe kann digital oder in Papierform organisiert werden. Ich arbeite unter anderem mit Bexio, CashCtrl und Banana und kann mich auch in eine bestehende Software einarbeiten.
Übergabe vorbereitenMuss ich alle Belege vorsortieren?
Sie müssen nicht erst eine perfekte Ablage herstellen, bevor die Zusammenarbeit beginnen kann. Welche Angaben und Unterlagen tatsächlich gebraucht werden, wird so einfach wie möglich festgelegt.
Muss ich die Buchhaltungssoftware wechseln?
Nicht automatisch. Ich kenne Bexio, CashCtrl und Banana und kann mich auch auf bestehende Lösungen einstellen. Ein Wechsel sollte nur erfolgen, wenn er für den Ablauf wirklich sinnvoll ist.
Was passiert nach meiner Anfrage?
Ich schaue mir Ihre Nachricht an und kläre mit Ihnen persönlich, welche Aufgaben anstehen, was Sie abgeben möchten und welcher nächste Schritt passt. Die erste Nachricht ist noch kein Auftrag.
Welche Angaben brauchen Sie für eine erste Einschätzung?
Hilfreich sind Ihre Unternehmensform, die gewünschten Aufgaben und eine kurze Beschreibung des heutigen Ablaufs. Umsatz, Mitarbeitendenzahl oder Belegmenge können später geklärt werden, wenn Sie diese Angaben nicht gleich zur Hand haben.
Was kann ich abgeben?
Welche Aufgaben grundsätzlich dazugehören können und wo zuerst eine Einordnung nötig ist.
Was gehört zur laufenden Buchhaltung?
Dazu können das Erfassen und Verbuchen von Geschäftsvorfällen, die Arbeit mit Debitoren und Kreditoren sowie Abstimmungen und die Vorbereitung weiterer Auswertungen gehören. Der konkrete Umfang wird für Ihren Betrieb festgelegt.
Buchhaltung im DetailWelche Aufgaben können Sie bei den Löhnen übernehmen?
Je nach Auftrag gehören die laufende Lohnadministration und Meldungen rund um SVA beziehungsweise AHV, UVG, KTG und BVG dazu. Welche Stellen und Unterlagen in Ihrem Fall betroffen sind, wird vorab geklärt.
Lohnadministration ansehenUnterstützen Sie auch bei der MWST-Abrechnung?
Ja. Ich kann die benötigten Buchhaltungsdaten und Unterlagen für die MWST-Abrechnung zusammenführen und die Abrechnung im vereinbarten Umfang betreuen.
MWST-Unterstützung ansehenÜbernehmen Sie auch den Jahresabschluss?
Ja. Ich kann den Jahresabschluss übernehmen. Welche Abschlussarbeiten und zusätzlichen Unterlagen benötigt werden, hängt von Rechtsform, Buchhaltung und Situation Ihres Unternehmens ab.
Jahresabschluss vorbereitenErstellen Sie auch Steuererklärungen?
Ja. Ich kann Steuererklärungen im vereinbarten Umfang übernehmen. Im Erstgespräch kläre ich mit Ihnen, um welche Deklaration es geht und ob sie in meinen fachlichen Leistungsumfang fällt.
Kann ich auch administrative Aufgaben abgeben, die nicht direkt Buchhaltung sind?
Ja, wenn sie sinnvoll zum Mandat passen. Dazu können zum Beispiel Rechnungen, Briefe oder die geordnete Ablage gehören. Schildern Sie die Aufgabe kurz; ich sage Ihnen offen, was ich übernehmen kann.
Administration ansehenWas spricht für das Auslagern?
Wann externe Unterstützung entlastet und warum eine sinnvolle Aufteilung wichtiger ist als «alles oder nichts».
Was kostet externe Buchhaltung?
Der Aufwand hängt unter anderem von Belegmenge, Leistungsumfang, Löhnen, MWST, Software und dem Zustand der vorhandenen Unterlagen ab. Deshalb ist eine kurze Einordnung sinnvoller als ein Preis ohne Kontext.
Kostenfaktoren verstehenSoll ich die Buchhaltung vollständig auslagern?
Nicht zwingend. Manche Betriebe geben alles ab, andere behalten einzelne Aufgaben intern. Eine gute Aufteilung berücksichtigt Wissen, Zeit, Freude an der Arbeit und die Aufgaben, bei denen Fehler oder Verzögerungen besonders belastend wären.
Entscheidungshilfe lesenVerliere ich den Überblick, wenn ich die Buchhaltung abgebe?
Das sollte nicht passieren. Eine gute Zusammenarbeit legt fest, was Sie weitergeben, was ich erledige und an welchen Stellen Rückfragen oder Unterlagen nötig sind. Auslagern bedeutet nicht, dass Zuständigkeiten unsichtbar werden.
Was gilt grundsätzlich in der Schweiz?
Ein erster Überblick über Aufbewahrung, Buchführung und MWST mit Verweisen auf offizielle Quellen.
Wie lange müssen Buchungsbelege aufbewahrt werden?
Nach Schweizer Obligationenrecht werden Geschäftsbücher, Buchungsbelege und bestimmte Berichte grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt. Für elektronische Aufbewahrung gelten zusätzliche Anforderungen an Lesbarkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit.
Offizielle QuelleAb wann ist eine ordentliche Buchhaltung vorgeschrieben?
Juristische Personen wie AG und GmbH führen eine ordentliche Buchhaltung. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften nennt das Schweizer Recht grundsätzlich CHF 500'000 Jahresumsatz als Schwelle; darunter bleibt eine vereinfachte Aufzeichnungspflicht bestehen. Im Einzelfall sind Rechtsform und Situation zu prüfen.
Offizielle QuelleAb wann wird ein Unternehmen MWST-pflichtig?
Für die meisten Unternehmen liegt die allgemeine Umsatzgrenze bei CHF 100'000 aus den massgebenden Leistungen. Es bestehen Ausnahmen und besondere Regeln; die konkrete Steuerpflicht sollte deshalb mit den aktuellen Angaben der ESTV geprüft werden.
Offizielle QuelleIst noch etwas offen?
Schreiben Sie Ihre Frage in ein bis zwei Sätzen. Ich kläre persönlich, ob und wie ich Sie unterstützen kann.