Steuererklärung

Zahlen und Deklaration zusammenbringen.

Wenn Buchhaltung und Jahresabschluss vollständig vorliegen, lässt sich auch die Steuererklärung auf einer klaren Grundlage angehen. Ich kläre mit Ihnen, welche Deklaration und welcher Umfang passen.

Nicht jede Steuererklärung ist derselbe Auftrag.

Für Unternehmenssituationen, die ich fachlich und im vereinbarten Umfang betreuen kann.

Vor Beginn kläre ich mit Ihnen, welche Unterlagen und Arbeiten in Ihrem Fall notwendig sind. Dazu können gehören:

  • Buchhaltungs- und Abschlussunterlagen zusammenführen
  • Benötigte Belege und Angaben strukturiert abfragen
  • Die passende Unternehmensdeklaration vorbereiten
  • Offene Punkte vor der Einreichung klären
  • Steuerunterlagen geordnet zur Buchhaltung ablegen

Abschluss und Deklaration greifen ineinander.

Rechtsform, Kanton und konkrete Situation beeinflussen den Umfang. Nach der ersten Einordnung sage ich Ihnen offen, was ich übernehmen kann.

Sie geben weiter

Abschluss und Zusatzangaben

Die fertige Buchhaltung, der Jahresabschluss und die für Ihre Situation relevanten Nachweise.

Ich übernehme

Deklaration vorbereiten

Ich verarbeite die vereinbarten Angaben und bündele Rückfragen.

Für Sie bleibt

Geordnete Steuerunterlagen

Die Deklaration steht nicht losgelöst neben der Buchhaltung, sondern schliesst an sie an.

«Eine Steuererklärung beginnt mit Klarheit darüber, welche Unterlagen wirklich gebraucht werden.»
Inga Dahn

Die Person hinter Ihrer Buchhaltung.

Ich prüfe Ihre Ausgangslage persönlich und sage offen, ob die anstehende Unternehmensdeklaration in meinen fachlichen und vereinbarten Leistungsumfang fällt.

Wenn Buchhaltung oder Jahresabschluss noch offen sind, ordne ich mit Ihnen, welche Grundlage zuerst vollständig sein muss und wo gegebenenfalls ein anderer Fachkontakt nötig ist.

Mehr über mich und meine Arbeitsweise

Was vor dem ersten Schritt noch wichtig sein kann.

Diese Antworten ordnen Leistungsumfang, Unterlagen und die ersten Absprachen für steuererklärung ein.

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Was passiert nach meiner Anfrage?

Ich schaue mir Ihre Nachricht an und kläre mit Ihnen persönlich, welche Aufgaben anstehen, was Sie abgeben möchten und welcher nächste Schritt passt. Die erste Nachricht ist noch kein Auftrag.

Welche Angaben brauchen Sie für eine erste Einschätzung?

Hilfreich sind Ihre Unternehmensform, die gewünschten Aufgaben und eine kurze Beschreibung des heutigen Ablaufs. Umsatz, Mitarbeitendenzahl oder Belegmenge können später geklärt werden, wenn Sie diese Angaben nicht gleich zur Hand haben.

Übernehmen Sie auch den Jahresabschluss?

Ja. Ich kann den Jahresabschluss übernehmen. Welche Abschlussarbeiten und zusätzlichen Unterlagen benötigt werden, hängt von Rechtsform, Buchhaltung und Situation Ihres Unternehmens ab.

Jahresabschluss vorbereiten
Erstellen Sie auch Steuererklärungen?

Ja. Ich kann Steuererklärungen im vereinbarten Umfang übernehmen. Im Erstgespräch kläre ich mit Ihnen, um welche Deklaration es geht und ob sie in meinen fachlichen Leistungsumfang fällt.

Ab wann ist eine ordentliche Buchhaltung vorgeschrieben?

Juristische Personen wie AG und GmbH führen eine ordentliche Buchhaltung. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften nennt das Schweizer Recht grundsätzlich CHF 500'000 Jahresumsatz als Schwelle; darunter bleibt eine vereinfachte Aufzeichnungspflicht bestehen. Im Einzelfall sind Rechtsform und Situation zu prüfen.

Offizielle Quelle

Welche Steuererklärung steht bei Ihnen an?

Nennen Sie kurz Rechtsform, Kanton und Ausgangslage. Ich prüfe mit Ihnen, ob und in welchem Umfang ich Sie unterstützen kann.